Informationen, die im Fall des Verkaufs, der Vermietung oder des Mietkaufs über das Internet bereitzustellen sind

Zum 05.03.2014 wurde die EU Verordnung 518/2014 verabschiedet. Diese besagt, dass Online-Händler ab 2015 für energieverbrauchsrelevante Geräte auf ihren Webseiten elektronische Energieeffizienz-Etiketten und Produktdatenblätter zur Einsicht für Verbraucher bereitzuhalten haben. Da die Anzeige des Etiketts und des Datenblatts neben dem Produkt mehr Platz auf dem Bildschirm in Anspruch nehmen könnte, kann sie mithilfe einer geschachtelten Anzeige dargestellt werden.

Das von den Lieferanten bereitgestellte Etikett ist auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises darzustellen. Die Größe ist so zu wählen, dass das Etikett gut sichtbar und leserlich ist. Bei Anwendung einer geschachtelten Anzeige muss das Etikett beim ersten Mausklick auf das Bild, beim ersten Maus-Rollover über das Bild bzw. beim ersten Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen erscheinen.

Das für den Zugang zum Etikett genutzte Bild muss bei einer geschachtelten Anzeige

  • a) ein Pfeil in der Farbe der Energieeffizienzklasse des Produkts auf dem Etikett sein
  • b) auf dem Pfeil die Energieeffizienzklasse des Produkts in Weiß in einer Schriftgröße, die der des Preises entspricht, enthalten und
  • c) einem der folgenden zwei Formate entsprechen:

    Energieeffizienzklassen-Vorschaupfeil-Links Energieeffizienzklassen-Vorschaupfeil-Rechts

Bei einer geschachtelten Anzeige muss die Reihenfolge, in der das Etikett angezeigt wird, folgenden Vorgaben entsprechen:

  • a) das oben gezeigt Bild wird auf dem Anzeigemechanismus in der Nähe des Produktpreises dargestellt
  • b) das Bild muss mit einem Link zum Etikett versehen sein
  • c) das Etikett wird nach einem Mausklick auf das Bild, nach einem Maus-Rollover über das Bild oder nach dem Berühren oder Aufziehen des Bildes auf einem Touchscreen angezeigt
  • d) das Etikett wird in einem Pop-up-Fenster, auf einer neuen Registerkarte, auf einer neuen Seite oder als Einblendung angezeigt
  • e) für die Vergrößerung des Etiketts auf Touchscreens gelten die Gerätekonventionen für die Vergrößerung durch Berührung eines Touchscreens
  • f) die Anzeige des Etiketts wird mit Hilfe einer Option zum Schließen oder mit einem anderen Standard-Schließmechanismus beendet
  • g) der alternative Text für die Grafik, der anzuzeigen ist, wenn das Etikett nicht angezeigt werden kann, gibt die Energieeffizienzklasse des Produkts in einer Schriftgröße an, die der des Preises entspricht.
Siehe: DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 518/2014 DER KOMMISSION

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