Fernsehgeräte

Gilt für alle Fernsehgeräte, Fernsehapparate, Videomonitoren.

1.) Bei den ab 1. Januar 2014 in Verkehr gebrachten Fernsehgeräten der Effizienzklassen A+, A, B, C, D, E und F müssen die Etiketten Nummer 2 oder, falls die Lieferanten dies für zweckmäßig halten, Nummer 3 entsprechen.
2.) Bei den ab 1. Januar 2017 in Verkehr gebrachten Fernsehgeräten der Effizienzklassen A++, A+, A, B, C, D und E müssen die Etiketten Nummer 3 oder, falls die Lieferanten dies für zweckmäßig halten, Nummer 4 entsprechen.
3.) Bei den ab 1. Januar 2020 in Verkehr gebrachten Fernsehgeräten der Effizienzklassen A+++, A++, A+, A, B, C und D müssen die Etiketten Nummer 4 entsprechen.

a) Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:

  • I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
  • II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Fernsehgerätemodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder des gleichen Lieferantennamens unterscheidet
  • III. Energieeffizienzklasse des Fernsehgeräts. Die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Fernsehgeräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse
  • IV. Leistungsaufnahme im Ein-Zustand in Watt, gerundet auf die erste Ganzzahl
  • V. Jährlicher Energieverbrauch im Ein-Zustand in kWh , gerundet auf die nächste Ganzzahl
  • VI. Sichtbare Bildschirmdiagonale in Zoll und Zentimeter.
TV Energielabel 1 TV Energielabel 2 TV Energielabel 3 TV Energielabel 4EU-Verordnung Fernsehgeräte

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