Haushaltsgeschirrspüler

Gilt für netzbetriebene Haushaltsgeschirrspüler und netzbetriebene Geschirrspüler, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können, einschließlich für nicht haushaltsübliche Zwecke verkaufter Geräte und Einbau-Haushaltsgeschirrspüler.

Diese Verordnung gilt ab dem 20. April 2012.

a) Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:

  • I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
  • II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Fernsehgerätemodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder des gleichen Lieferantennamens unterscheidet;
  • III. Energieeffizienzklasse des Haushaltsgeschirrspülers. Die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Fernsehgeräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
  • IV. jährlicher Energieverbrauch (AEC ), in kWh/Jahr, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;
  • V. jährlicher Wasserverbrauch (AWC ), in Liter/Jahr, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;
  • VI. Energieeffizienzklasse
  • VII. Nennkapazität in Standardgedecken für den Standardreinigungszyklus;
  • VIII. Luftschallemissionen in dB(A) re 1 pW, auf die nächstliegende Ganzzahl gerundet.

EU-Verordnung Haushaltsgeschirrspüler

Energielabels vollautomatisch für Ihren Onlineshop erhalten:

Wir haben eine Lösung entwickelt, um die Energielabels vollautomatisch in Ihrem Onlineshop anzuzeigen. Sparen Sie sich den Pflegeaufwand.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie unsere Preise.