Wohnraumlüftungsgeräte

Gilt für Wohnraumlüftungsgeräte.

Gilt nicht für Lüftungsgeräte, die:

  • in einer Richtung wirken (Abluft oder Zuluft) und über eine elektrische Eingangsleistung von weniger als 30 W verfügen
  • ausschließlich für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen ausgelegt sind
  • für den ausschließlichen Betrieb in Notfällen über kurze Zeiträume ausgelegt sind und die Brandschutz-Grundanforderungen an Bauwerke erfüllen
  • Vorhandensein eines Wärmeübertragers oder einer Wärmepumpe zur Wärmerückgewinnung als Teil des Geräts oder der Möglichkeit einer Wärmeübertragung oder -entnahme über die Wärmerückgewinnung hinaus, mit Ausnahme der Wärmeübertragung zwecks Frostschutz oder Enteisung
  • als Dunstabzugshaube eingestuft werden
  • ausschließlich für den Betrieb bei folgenden Bedingungen ausgelegt sind:
    • Betriebstemperaturen der geförderten Luft über 100 °C
    • Betriebsumgebungstemperatur für den Antriebsmotor des Ventilators, falls jener außerhalb des Luftstroms liegt, über 65 °C
    • Temperatur der geförderten Luft oder Betriebsumgebungstemperatur für den Antriebsmotor, falls jener außerhalb des Luftstroms liegt, unter – 40 °C
    • Versorgungsspannung über 1 000 V bei Wechselstrom oder 1 500 V bei Gleichstrom
    • in toxischen, hochgradig korrosiven oder zündfähigen Umgebungen oder in Umgebungen mit abrasiven Stoffen

Vom 1. Januar 2016 an sind in Verkehr gebrachte Wohnraumlüftungsgeräte mit Etikett 1.1. zu versehen, sofern es sich um Ein-Richtung-Wohnraumlüftungsgeräte handelt, sowie mit einem Etikett 1.2., wenn es sich um Zwei-Richtung-Lüftungsgeräte handelt.

a) Das Etikett für ZLG, die vom 1. Januar 2016 an verkauft werden, muss folgende Informationen enthalten:

  • I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten
  • II. Modellkennung des Lieferanten
  • III. Energieeffizienz; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Geräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse. Die Energieeffizienz wird für ein „durchschnittliches“ Klima angegeben
  • IV. Schallleistungpegel LWA in Innenräumen in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet
  • V. dem höchsten Luftvolumenstrom in m3/h, auf die nächste ganze Zahl gerundet, mit einem Pfeil, der für ELG steht.

b) Das Etikett für ZLG, die vom 1. Januar 2016 an verkauft werden, muss folgende Informationen enthalten:

  • I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten
  • II. Modellkennung des Lieferanten
  • III. Energieeffizienz; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Geräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse. Die Energieeffizienz wird für ein „durchschnittliches“ Klima angegeben
  • IV. Schallleistungpegel LWA in Innenräumen in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet
  • V. dem höchsten Luftvolumenstrom in m3/h, auf die nächste ganze Zahl gerundet, mit zwei in entgegengesetzte Richtungen weisenden Pfeilen, die für ZLG stehen.


Wohnraumlüftungsgeräte

Energielabels vollautomatisch für Ihren Onlineshop erhalten:

Wir haben eine Lösung entwickelt, um die Energielabels vollautomatisch in Ihrem Onlineshop anzuzeigen. Sparen Sie sich den Pflegeaufwand.

Hier finden Sie weitere Informationen sowie unsere Preise.