Haushaltswaschmaschinen

Gilt für netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen und netzbetriebener Haushaltswaschmaschinen, die auch mit Batterien/Akkumulatoren betrieben werden können, einschließlich für nicht haushaltsübliche Zwecke verkaufter Geräte und Einbau-Haushaltswaschmaschinen.

Gilt nicht für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten.

Diese Verordnung gilt ab dem 20. April 2012.

a) Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:

  • I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
  • II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Fernsehgerätemodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder des gleichen Lieferantennamens unterscheidet;
  • III. Energieeffizienzklasse der Haushaltswaschmaschine. Die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Fernsehgeräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
  • IV. gewichteter jährlicher Energieverbrauch (AEC ) in kWh/Jahr, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;
  • V. gewichteter jährlicher Wasserverbrauch (AWC ) in Liter/Jahr, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;
  • VI. Nennkapazität in kg für das Standardprogramm „Baumwolle 60 °C“ oder das Standardprogramm „Baumwolle 40 °C“, jeweils bei vollständiger Befüllung, wobei der geringere der beiden Werte maßgeblich ist;
  • VII. Schleudereffizienzklasse
  • VIII. Luftschallemissionen beim Waschen und Schleudern im Standardprogramm „Baumwolle 60 °C“ bei vollständiger Befüllung in dB(A) re 1 pW, auf die nächstliegende Ganzzahl gerundet.

EU-Verordnung Haushaltswaschmaschinen

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