Wäschetrockner

Gilt für mit Netzstrom betriebenen elektrischen Haushaltswäschetrocknern, gasbeheizten Haushaltswäschetrocknern und Einbau-Haushaltswäschetrocknern, einschließlich solcher Geräte, die für einen anderen Gebrauch als im Haushalt verkauft werden.

Gilt nicht für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten und Haushalts-Wäscheschleudern.

Diese Verordnung gilt ab dem 29. September 2012.

a) Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:

  • I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
  • II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Fernsehgerätemodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder des gleichen Lieferantennamens unterscheidet;
  • III. Energieeffizienzklasse des Wäschetrockners. Die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Fernsehgeräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
  • IV. gewichteter jährlicher Energieverbrauch (AEC ) in kWh/Jahr, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;
  • V. Angaben zum Gerätetyp des Haushaltswäschetrockners;
  • VI. Zyklusdauer des Standard-Baumwollprogramms bei vollständiger Befüllung in Minuten, auf die nächste ganze Minute auf- oder abgerundet;
  • VII. Nennkapazität in kg für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung;
  • VIII. Schallleistungspegel (gewichteter Durchschnittswert — LWA) in der Trocknungsphase im Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung in dB, auf die nächste Ganzzahl auf- oder abgerundet.
  • IX. Kondensationseffizienzklasse

EU-Verordnung Haushaltswäschetrockner

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