Wäschetrockner
Gilt für mit Netzstrom betriebenen elektrischen Haushaltswäschetrocknern, gasbeheizten Haushaltswäschetrocknern und Einbau-Haushaltswäschetrocknern, einschließlich solcher Geräte, die für einen anderen Gebrauch als im Haushalt verkauft werden.
Gilt nicht für kombinierte Haushalts-Wasch-Trockenautomaten und Haushalts-Wäscheschleudern.
Diese Verordnung gilt ab dem 29. September 2012.
a) Das Etikett muss die folgenden Informationen enthalten:
- I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
- II. Modellkennung des Lieferanten, d. h. der üblicherweise alphanumerische Code, der ein bestimmtes Fernsehgerätemodell von anderen Modellen des gleichen Warenzeichens oder des gleichen Lieferantennamens unterscheidet;
- III. Energieeffizienzklasse des Wäschetrockners. Die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Fernsehgeräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse;
- IV. gewichteter jährlicher Energieverbrauch (AEC ) in kWh/Jahr, auf die nächste Ganzzahl aufgerundet;
- V. Angaben zum Gerätetyp des Haushaltswäschetrockners;
- VI. Zyklusdauer des Standard-Baumwollprogramms bei vollständiger Befüllung in Minuten, auf die nächste ganze Minute auf- oder abgerundet;
- VII. Nennkapazität in kg für das Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung;
- VIII. Schallleistungspegel (gewichteter Durchschnittswert — LWA) in der Trocknungsphase im Standard-Baumwollprogramm bei vollständiger Befüllung in dB, auf die nächste Ganzzahl auf- oder abgerundet.
- IX. Kondensationseffizienzklasse
EU-Verordnung Haushaltswäschetrockner